10. März 2017

MutterKindPass Beratung

MutterKindPassberatung

Die Krankenkasse bezahlt zwischen der 18. SSW und der 22. SSW ein Hebammenberatungsgespräch.

Bei dieser Beratung werden alle Fragen bezüglich Veränderungen und Verhalten in der Schwangerschaft. Geburtsort, Geburtsmodus, Betreuungsmöglichkeiten und vieles mehr besprochen.

Hier können Sie sich recht früh informieren welche Möglichkeiten Sie bezüglich der Betreuung durch eine Hebamme, in der SS, während der Geburt und im Wochenbett haben.