Leistungen Ihrer Krankenkasse in der Schwangerschaft und im Wochenbett: ICH HABE MIT ALLEN KRANKENKASSEN IN ÖSTERREICH EINEN VERTAG UND RECHNE, DIE VON DER KRANKENKASSE VORGESEHENEN BETREUUNGSEINHEITEN, MIT IHRER KRANKENKASSE AB. IHR BETREUUNGSANSPRUCH durch die Krankenkasse: Hebammenberatungsgespräch zwischen der 18. SSW und der 22. SSW Dieser Beratungstermin soll Ihnen helfen sich über die vielen Angebote und Möglichkeiten in der Schwangerschaft und der Geburt zu informieren. (Geburtsort, Geburtsmodus, Vorbereitung, Organisation im Wochenbett und vieles mehr…) Ab der 32. SSW können Sie eine Hebammensprechstunde in Anspruch nehmen. Diese wird allerdings von den Hausbesuchen im Wochenbett abgezogen. Zwei Hebammensprechstunden in der SCHWANGERSCHAFT bei geplanter ambulanter Geburt. Fünf Hausbesuche vom 1. Tag nach Ihrer Geburt bis zum 5. Tag nach Ihrer Geburt. Vom 6. Tag nach Ihrer Geburt bis zum 56. Tag nach Ihrer Geburt können Sie noch 7 Hausbesuche in Anspruch nehmen. Bei einem Kaiserschnitt, Zwillingsgeburt oder einer Frühgeburt haben Sie die Möglichkeit die 7 Hausbesuche auf die ersten drei Monate auszudehnen. Ich komme so lange zu Ihnen, bis Sie sich sicher fühlen. Wir klären alle Fragen die Sie in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt haben. Ich beobachte Ihren Wochenbettverlauf und achte auf eine gesunde Rückbildung Ihres Körpers nach der Geburt.