Nachbetreuung
Ich habe mit allen Krankenkassen in Österreich einen Vertrag. Ich rechne Ihre Nachbetreuung direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab.
Die Krankenkasse hat hierzu aber ein paar Bedingungen an Sie:
Für eine ambulante Nachbetreuung müssen Sie innerhalb von 24 Stunden das Krankenhaus nach der Geburt verlassen.
Wenn sie eine ambulante Nachbetreuung planen, dann können Sie auch in der Schwangerschaft bis zwei Hausbesuche von mir erwarten.
Nach der ambulanten Geburt besuche ich Sie dann vom 1. bis zum 5. Tag jeden Tag, ab dem 6. Tag nach der Geburt, bei Bedarf bis 7 mal, in den ersten beiden Monaten nach der Geburt.
Wenn Sie vorzeitig Entlassen werden, das heißt spätestens am vierten Lebenstag des Kindes, nach Hause gehen, dann kann ich Sie noch am 4. und 5. Tag zu Hause besuchen. Haben Sie dann noch Probleme so kann ich Sie bei Bedarf noch bis 7 mal zu Hause besuchen. Bis zum vollendeten 2. Lebensmonat des Kindes.
Leistungen und Kosten
Ein Datenblatt folgt in Kürze, das Sie dann als .pdf oder .doc downloaden können!
gabriele.tichawa[ät]aon.at | +43 699 1313 2313
